7. Das staatliche Ökolabel „Blauer Engel“



7. Die Ökolabelvergabe als umweltökonomisches Instrument des Staates

7. 1. Funktionsmechanismus des Umweltzeichens „Blauer Engel“

7.2. Grundgedanke der Vergabepolitik

7.3. Beteiligte des Vergabeverfahrens

7.4. Die Kosten des Umweltzeichens „Blauer Engel“

7.5. Differenziertes bzw. allgemeines Ökolabel

7.6. Die Entwicklungstendenz des Umweltzeichen

7.7. Kritik am erfolgreichsten Umweltzeichen der Welt



7. Die Ökolabelvergabe als umweltökonomisches Instrument des Staates

Das Umweltzeichen “Blauer Engel” (siehe Abbildung 29) ist eine Abwandlung des Umweltschutzemblems der Vereinten Nationen, das unter Beachtung bestimmter Richtlinien von den Mitgliedsstaaten für Umweltzwecke eingesetzt werden darf.1 Im




Abbildung 29: Das deutsche Umweltzeichen “Blauer Engel”


unteren Bereich des Labels befindet sich die Inschrift, “Umweltzeichen, weil...”, welche auf die wichtigsten Umwelt-eigenschaften der gekennzeichneten Produkte hinweist.2 Dieses Ökolabel ist für Produkte und Dienstleistungen vorgesehen, die sich im Vergleich zu anderen homogenen Produkten

  1. bei einer ganzheitlichen Betrachtung bezogen auf die gesamte Lebensphase des Produktes (Herstellung, Gebrauch, Entsorgung) und

  1. unter Beachtung aller Gesichtspunkte des Umweltschutzes einschließlich des sparsamen Rohstoffeinsatzes

durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen.3 Nicht ausgezeichnet werden Produkte, die von sich aus schon umweltfreundlich sind, wie z.B. Fahrräder oder Karton und Wellpappe aus Altpapier. Lebensmittel werden nicht mit dem “Blauen Engel” ausgezeichnet, da in diesem Bereich die Dachverbände der AGÖL bereits aussagekräftige Ökolabels auf dem Markt gebracht haben.4 Der “Blaue Engel” ist nicht nur das älteste, offizielle Ökolabel in Deutschland,5 sondern auch das weltweit erfolgreichste Umweltzeichen.


7.1. Funktionsmechanismus des Umweltzeichens “Blauer Engel”

Das Umweltzeichen zählt zu den umweltpolitischen Instrumenten, es beruht jedoch auf freiwilliger Basis.6 Der Zeichennehmer erlangt durch den “Blauen Engel” Wettbewerbsvorteile, da dieser dem Verbraucher eine transparent gehaltene Aussage

Abbildung 30: Primäreffekte von Umweltzeichen7


über die Umweltverträglichkeit des ausgezeichneten Produktes und den daraus entstehenden Nutzenzuwachses offenlegen will.8 In diesem Wechselspiel zwischen Verbraucher und Unternehmer werden durch die von dem Zeichen ausgehende Umweltaufklärung und die Bereitstellung ökologischer Standards wichtige Impulse zur Erreichung der Ziele zur Verminderung von Umweltbelastungen gegeben.9 Abbildung 30 verdeutlicht das vom Staat zur Erreichung umweltpolitischer Ziele geschaffene Wechselspiel zwischen Verbraucher und Unternehmen, welches über die Verbrauchernachfrage zu einer Beschleunigung des ökologischen Strukturwandels in die Entwicklungsrichtung von umweltschonenden Produkten führt.


7.2. Grundgedanke der Vergabepolitik

Bei den grunsätzlichen Vergabekriterien für den “Blauen Engel” divergieren die Vorstellungen von Unternehmen und Umweltverbänden recht deutlich. Während die Unternehmen darauf bestehen, daß möglichst geringe Anforderungen gestellt werden, um möglichst vielen Unternehmen die Nutzung des Umweltzeichens zu gewährleisten, fordern Umweltverbände, vorrangig aus Gründen der Glaubwürdigkeit, ein möglichst hohes Anspruchsniveau. Die Kriterien selber orientieren sich dabei am aktuellen Stand der Technik, was von den Kritikern als wenig innovativ empfunden wird, da die bestehende Technik für das Erreichen der nötigen Grenzwerte ausreicht. Ein Vorschlag ist es, im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung, jeweils 10% bis 20% schärfere Grenzwerte festzusetzen. Eine Richtung, in die auch die Gremien des deutschen Umweltzeichens tendieren. Ein Beispiel dafür ist das Umweltzeichen der Europäischen Union, welches im Bereich der Waschmittel so lange zurecht gestutzt wurde, bis geradezu jedes Unternehmen der Branche diese Zertifizierung erhalten konnte.10 In Deutschland kann sich dagegen nur ein Waschmittelprodukt mit dem “Blauen Engel” schmücken.


7.3. Beteiligte des Vergabeverfahrens

An der Unabhängigkeit der Beteiligten am Vergabeverfahren wird vorrangig die Glaubwürdigkeit eines Umweltzeichens gemessen. So mag ein Hersteller von Naturtextilien es vorziehen, seine Produkte mit einem eigenem Label zu versehen, anstatt sie der Prüfung der unabhängigen Jury Umweltzeichen zu unterziehen. Diese Jury sieht voraussichtlich viel strengere Prüfungen vor, da in ihr nicht nur Vertreter der Industrie, sondern auch Umwelt- und Verbraucherschützer sitzen. Aber nicht nur die Unabhängigkeit sondern auch die Pluralität, d.h., welche Institutionen oder Organisationen an der Erarbeitung der Richtlinien und an der Vergabe des Labels beteiligt sind, ist für die Glaubwürdigkeit von hoher Bedeutung. 11 Der “Blaue Engel” wird zwar von einer privaten Organisation vergeben, dem Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., an der Aufstellung der Kriterien und in die Auswahl der gekennzeichneten Produkte sind dagegen eine Reihe von unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren eingebunden:12

  1. Die Jury Umweltzeichen: Die Mitglieder kommen aus allen wirtschaftlichen Bereichen, da gibt es den Sachverständigen für Umweltfragen, Verbraucherberater, Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Deutschen Einzelhandels und auch der Evangelischen Kirche. Diese Vertreter unterschiedlichster Interessengemeinschaften wählen die Produktgruppen aus, die einen “Blauen Engel” erhalten sollen und beschließen über die in den Vergabegrundlagen festzulegenden Anforderungen und Nachweise. Die Jury kann dem Umweltbundesamt Prüfaufträge erteilen, um eine Produktgruppe weiteren Tests zu unterziehen.

  1. Der RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.): Er organisiert die Expertenanhörungen, führt dabei den Vorsitz und fertigt die Protokolle dieser Anhörung an. Er nimmt die Einzelanträge der Hersteller entgegen, prüft ob die entsprechenden Anforderungen eingehalten und alle Nachweise erbracht wurden und holt vom Umweltbundesamt und dem Bundesland, in dem der Hersteller seine Produktionsstätte hat, Stellungnahmen ein. Der Zeichennutzungsvertrag wird zwischen Hersteller und der RAL abgeschlossen.

  1. Das Umweltbundesamt: Es nimmt von jedem Bürger Neuvorschläge entgegen, sichtet diese, unterzieht sie einer ersten Prüfung und legt sie mit einem Votum versehen der Jury Umweltzeichen vor. Die von der Jury Umweltzeichen ausgewählten Produktgruppen werden als Prüfauftrag an das Umweltbundesamt überwiesen. Nach den notwendigen Untersuchungen werden Vorschläge für eine Vergabegrundlage entworfen. Das Umweltbundesamt gibt dann im Rahmen der Prüfung der Einzelanträge gegenüber dem RAL eine Stellungnahme ab.



7.4. Die Kosten des Umweltzeichens „Blauer Engel“

Das Umweltbundesamt bearbeitet Neuvorschläge kostenlos. Der Umweltzeichen-Antrag beim RAL kostet eine einmalige Gebühr von 300,- DM, die bei Abschluß eines Zeichenbenutzungsvertrages zu entrichten sind. Zusätzlich wird ein Betrag an einen Werbefond abgeführt. Nach Abschluß des Vertrages ist an die RAL ein gestaffelter Jahresbeitrag zu entrichten, der sich nach dem voraussichtlichen Jahresumsatzes des gekennzeichneten Produktes richtet. Ähnlich sind auch die Bedingungen bei anderen Zeichengebern.13 Der Zeichennehmer hat stets die Kosten für die Zeichenvergabe selbst zu zahlen, weshalb auch einige auf eine Kennzeichnung verzichten, da sie sich die dafür anfallenden Kosten nicht leisten können oder wollen.14


7.5. Differenziertes bzw. allgemeines Ökolabel

Der Markt für Umweltzeichen hat viele Differenzierungen hervorgebracht, darunter die ökologische Gesamtmarktsplittung in die Teilmärkte Naturtextilien und ökologischer Landbau. Der “Blaue Engel” ist dabei eher als allgemeines Umweltzeichen zu verstehen. Beinahe jedes Produkt hat die Möglichkeit der Zertifizierung, wenn es nur einen besonderen umweltverträglichen Aspekt beinhaltet. In Bereichen, wo sich glaubwürdige Alternativlabel entwickelt haben, mischt sich der “Blaue Engel” nicht ein. So ist er ein Bindeglied zwischen der Entwicklung neuer Ökolabel und fehlenden Unternehmenszusammenschlüssen zu schließen, um auch kleineren Industriezweigen die Möglichkeit des Labelling zu offerieren.


7.6. Die Entwicklungstendenz des Umweltzeichens

Das Verbraucherinteresse am Umweltzeichen wächst, was für den Hersteller zu einem Anreiz wird, verstärkt Produktinnovationen im Interesse des Umweltschutzes zu betreiben.15 Für umwelttechnisch innovative Unternehmen, wie auch für den Verbraucher hat sich der “Blaue Engel” zu einem Markenzeichen für die Umweltfreundlichkeit von Produkten entwickelt.16 So erkennen im Jahre 1996 etwa 50% der Bevölkerung in den alten und 33% der Bevölkerung in den neuen Bundesländern umweltfreundliche Produkte am Umweltzeichen “Blauer Engel”.17 Andere Ökolabel haben mit weitaus geringeren Bekanntheitsgraden zu kämpfen. Bioland kannten im Jahre 1998 etwa 28% der Bevölkerung18, der Arbeitskreis Naturtextilien verzeichnete sogar nur 6%. 1998 kamen zusätzlich 657 Zeichennutzer zum “Blauen Engel” hinzu, die neue oder verbesserte Produkte zertifizieren ließen (siehe Abbildung 32).19 Produkte, die umweltschonend hergestellt wurden und


Abbildung 31: Zahl der Umweltzeichen “Blauer Engel” bis 199820


umweltschonend im Verbrauch sind, haben den Randbereich der Konsumgütermärkte längst verlassen.21 Die Unternehmen stehen bereits im Wettbewerb um ökologische Innovationen, da es heutzutage schon Märkte gibt, auf denen man ein nicht ökologisches Gut kaum noch absetzen kann.22 Dieser Marktdruck ist vorrangig durch den “Blauen Engel” ausgelöst worden. Nicht nur deutsche Hersteller sind am Umweltzeichen interessiert, sondern auch ausländische Unternehmen, die ihre Produkte in Deutschland absetzen möchten. Etwa 17% der Zeichennehmer sind ausländische Firmen aus Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande, Dänemark und Österreich.


7.7. Kritik am Umweltzeichen “Blauer Engel”

Wie schwierig es ist, dem Verbraucher den Nutzenzuwachs eines umweltverträglichen Produktes offen zu legen, zeigt die jahrelange Vergabementalität der Jury Umweltzeichen,23 bei der bereits für Teilaspekte, z.B. “Umweltzeichen, weil bleifrei”24, eine Zertifizierung vergeben wurde.25 Diese Vorgehensweise provozierte herbe Kritik bei den Gegnern des “Blauen Engels”.26 Wie problematisch diese ausschließliche Behandlung von Teilaspekten für die umweltbezogene Markttransparenz ist zeigt die Tatsache, daß im Jahre 1988 die verwendete Umschrift “umweltfreundlich, weil ...” in “Umweltzeichen, weil ...” geändert wurde, da man befürchtete, daß der Verbraucher durch den Begriff “umweltfreundlich” annahm, auf eine absolute Umweltfreundlichkeit des Produktes schließen zu können.27 Kritikerforderungen entsprechend richtet sich heutzutage auch der “Blaue Engel” nach dem cradle-to-grave Ansatz, bei dem der gesamte Lebenszyklus eines Produktes berücksichtigt wird.28 Weitere Kritikpunkte sind, daß die Vergabe dieses Umweltzeichens auf freiwilliger Basis erfolgt, und es somit nicht auszuschließen ist, daß es umweltfreundlichere Produkte auf dem Markt gibt als die mit dem blauen Engel ausgezeichneten.29 Hier muß man generell sagen, daß jedes Umweltzeichen nur Produkte zertifizieren kann, die dafür vorgestellt werden. So kann es immer nicht gekennzeichnete Produkte geben, die unter Umweltaspekten empfehlenswerter sind.30 Ein anderer Kritikpunkt entstand durch das Mißverständnis, daß das Umweltzeichen eine absolute Wertung ausdrücken würde,31 so das z.B. Lacke und Farben nur, weil sie die Umwelt weniger belasten als Vergleichsprodukte, ausgezeichnet wurden, aber zum Beispiel Fahrräder, trotz ihrer generellen Umweltverträglichkeit kein Umweltzeichen trugen.32 Für diese Skeptiker sei erwähnt, daß mit der RAL-UZ 24 umweltfreundliche Rohrreiniger ausgezeichnet wurden, die mechanisch funktionieren.33 Hierbei wurde die grundsätzlich umweltschonende mechanische Funktionsweise gegenüber der chemischen gewürdigt. Die Würdigung eines menschlich angetriebenen Fahrrades gegenüber einem Motorrad müßte nach ähnlichen Gesichtspunkten erfolgen. Es ist jedoch nicht der Sinn des Umweltzeichens, als Signal für eine Entscheidung zur Umweltentlastung verstanden zu werden. Der “Blaue Engel” entbindet den Verbraucher nicht davon selber zu entscheiden, ob der transparent gehaltene Auszeichnungsgrund ihren eigenen Vorstellungen von ökologischer Verträglichkeit entspricht, oder auch eher Konsumverzicht als wirklich umweltschonende Alternative geübt werden soll.34


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1Vgl. Umweltbundesamt (1998): Erfolgskontrolle Umweltzeichen, S. 8.

2Vgl. Infoblatt zum Umweltzeichen (1998): Aktuelle Fakten und Daten, S. 2.

3Vgl. Infoblatt zum Umweltzeichen (1998): Aktuelle Fakten und Daten, S. 2.

4Vgl. Natur (11/1998): Was der Blaue Engel dem Käufer bringt, S. 23.

5Vgl. Bundesverband für Umweltberatung e.V. (1996): Darstellung und Bewertung umwelt- und sozialbezogener Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen, S. 21.

6Vgl. Umweltbundesamt (1998): Erfolgskontrolle Umweltzeichen, S. 7.

7Vgl. Umweltbundesamt (1996): Das Europäische Umweltzeichen, S. 23.

8Vgl. Umweltbundesamt (1990): Umweltschutz und Marketing, S. 144-145.

9Vgl. Umweltbundesamt (1996): Das Europäische Umweltzeichen, S. 23.

10Vgl. European Environmental Bureau - EEB (1998): EEB´s contribution to the EU Eco-Label Scheme, Ecolabel, S. 14.

11Vgl. Bundesverband für Umweltberatung e.V. (1996): Darstellung und Bewertung umwelt- und sozialbezogener Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen, S. 4.

12Vgl. Umweltbundesamt (1994): Das Umweltzeichen stellt sich vor, S. 29.

13Vgl. Umweltbundesamt (1994): Das Umweltzeichen stellt sich vor, S. 41-42.

14Vgl. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (1995): Wir zeigen Ihnen die Umweltzeichen. Und klären Sie über deren Bedeutung auf, S. 7.

15Vgl. Möller, H.-W. (1993): Umweltschutz in der sozialen Marktwirtschaft, S. 120.

16Vgl. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (1997): Umweltzeichen Richtlinien 1991, S. 1.

17Vgl. Presseinformation des UBA Nr. 31 (1997): “Blauer Engel” online, S. 1.

18Vgl. Laberenz, H. Naatz, O.-W. (1998): Das BWL-Fachprojekt “Füllhorn”, S. 17.

19Vgl. Neitzel, Harald (1998): 20 Years of Experiences of the German Environmental Labeling Scheme: “Blue Angel”, S. 10.

20Vgl. Umweltbundesamt (1998): Erfolgskontrolle Umweltzeichen, S. 9.

21Bieringer, A.; Paschke, K.; Pollner, A. (1997): Umwelt unternehmen, S. 345.

22Vgl. natur (11/1998): Was der Blaue Engel dem Käufer bringt, S. 21.

23Vgl. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung (1998): Produktanforderungen Zeichenanwender und Produkte, S. 5.

24Umweltbundesamt (1/1999): Bleifreie Produkte, RAL-UZ 67

25Vgl. Natur (11/98): Was der Blaue Engel dem Käufer bringt, S. 23.

26Vgl. Öko-Test (5/94): Angabe ohne Gewähr, S. 50.

27Vgl. Umweltbundesamt (1998): Erfolgskontrolle Umweltzeichen, S. 8.

28Vgl. Petschow, U.; Meyerhoff, J.; Hübner, K.; Dröge, S. (1998): Nachhaltigkeit und Globalisierung, S. 183.

29Vgl. Eichhorn, P. (1996): Umweltorientierte Marktwirtschaft, S. 103.

30Vgl. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (1995): Wir zeigen Ihnen die Umweltzeichen. Und klären Sie über deren Bedeutung auf, S. 7.

31Vgl. Schmidt-Bleek, F. (1994): Wieviel Umwelt braucht der Mensch, S. 288-289.

32Vgl. Umweltbundesamt (1994): Das Umweltzeichen stellt sich vor, S. 16-17.

33Vgl. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (1998): Produktanforderungen Zeichenanwender und Produkte, S. 59.

34Vgl. Verbraucher Rundschau (9/1994): Warenkennzeichnung - alles klar?, S. 11.